ArztLANDESFEUERWEHRÄRZTIN

Ein Arzt, der aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr (Betriebsfeuerwehr) ist, kann auf Antrag des Feuerwehrkommandanten vom Landesfeuerwehrkommandanten zum Feuerwehrarzt ernannt werden. Der Feuerwehrarzt kann mehrere Freiwillige Feuerwehren (Betriebsfeuerwehr) betreuen. Der Landesfeuerwehrarzt ist von der Ernennung zu verständigen.

Aufgaben:

  • Berater des Feuerwehrkommandanten in Fragen des Feuerwehrmedizinischen Dienstes und vorbeugenden Personenschutzes sowie des allfälligen vorgehaltenen Sanitätsmaterials,
  • Durchführung der Tauglichkeitsuntersuchungen gem. den Empfehlungen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes,
  • Beurteilung der Dienstfähigkeit,
  • (vorsorge-) medizinische Betreuung der Feuerwehrmitglieder (Erste Hilfe, Impfungen, Überwachung der Hygiene – Einsatzhygiene), als zusätzliche freiwillige Leistung die Ergo- und Spirometrie, Unfallverhütung,
  • Zusammenarbeit mit dem Bezirksfeuerwehrarzt und dem FeuerwehrmedizinischenDienst,
  • Mithilfe in der Ausbildung,
  • Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Dienstbesprechungen und Veranstaltungen,
  • Teilnahme am Feuerwehrärzte-Fortbildungslehrgang.

Die Agenden der Feuerwehrärzte sind in der Dienstanweisung 1.10.5 „Feuerwehrärzte“ geregelt.

Quelle: NÖ Landesfeuerwehrverband